railbex gmbh
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Informationen

Die railbex gmbh (nachfolgend «railbex», «wir», «uns») begleitet Unternehmen im Aufbau und

Unterhalt von integrierten Sicherheits-, Umwelt- und Qualitätsmanagementsystemen, im

Bereich Business Excellence sowie bei der Umsetzung der Operational Excellence. In diesem

Zusammenhang bieten wir verschiedene bedarfs- und bedürfnisorientierte Beratungsdienstleistungen an.


Die nachfolgenden «Allgemeine Geschäftsbedingungen» (nachfolgend «AGB») regeln das

Vertragsverhältnis zwischen uns und unseren Kunden (nachfolgend genannt «Kunde», alle

zusammen genannt «Vertragsparteien»).

2. Anwendungsbereich und Geltung

Diese AGB gelten grundsätzlich für sämtliche abgeschlossenen Verträge zwischen railbex

und dem Kunden, soweit die Vertragsparteien keine individuellen Vereinbarungen getroffen

haben oder für spezifische Angebote von railbex separate AGB gelten (bspw. AGB für

Veranstaltungen, vgl. https://railbex.com/kurse).


Sofern zwischen der individuellen Vereinbarung der Vertragsparteien und den vorliegenden

AGB Widersprüche bestehen, sind die im individuellen Vertrag enthaltenen Regeln

massgebend.


Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Diese gelten

nur, sofern sie im individuellen Vertrag zwischen den Vertragsparteien von railbex

ausdrücklich anerkannt werden. Soweit diesfalls Widersprüche zwischen den AGB des

Kunden und den vorliegenden AGB bestehen, haben die vorliegenden AGB Vorrang.

3. Angebot / Leistungsumfang

Railbex bietet dem Kunden verschiedene Beratungsdienstleistungen an. Der konkrete

Leistungsumfang ergibt sich aus dem zwischen dem Kunden und railbex geschlossenen

schriftlichen oder mündlichen Vertrag.

4. Vertragsabschluss

Eine Offerte von railbex ist während der von railbex genannten Frist verbindlich. Soweit eine

Offerte keine Frist enthält, bleibt das Angebot von railbex während 30 Tagen gültig.


Der Vertrag kommt gültig zustande, wenn der Kunde innert der anwendbaren Frist die Offerte

von railbex annimmt. Die Annahme durch den Kunden kann mündlich oder schriftlich erfolgen.

5. Zahlungsbedingungen / Rechnungsstellung

Die Höhe der Entschädigung (Honorar, Spesen, Kilometerentschädigungen etc.) für die

Leistungen von railbex werden individuell im Vertrag zwischen den Vertragsparteien definiert.


Sofern nichts anderes vereinbart, gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen nach Erhalt der

Rechnung. Im Falle eines Zahlungsverzuges durch den Kunden ist railbex berechtigt, nach

vorgängiger Mahnung und dem erfolglosen Verstreichen einer Nachfrist, einen Verzugszins in

der Höhe von 5% p.a. ab Fälligkeit (30 Tage nach Rechnungsstellung) zu berechnen.


Alle angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF; exkl. MWST, allfällige

Steuern, Abgaben und Gebühren).

6. Ausführungen und Änderungen der Vertragsleistung

Die Ausführung des Vertrages erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen.


Die Vertragsparteien können jederzeit Änderungen der vereinbarten Leistungen und ihre

Folgen auf Vergütung ändern.


Änderungen der vereinbarten Vertragsleistung haben die Vertragsparteien schriftlich

festzuhalten, entweder durch Anpassung des schriftlichen separaten Vertrages oder durch

schriftliche Bestätigung der mündlich vereinbarten Änderungen. Soweit durch die

Vertragsänderung Mehrkosten entstehen, sind diese durch den Kunden zu tragen.

7. Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde schafft die in seinem Bereich liegenden Voraussetzungen, damit railbex die

Vertragsleistung erbringen kann. Der Kunde hat railbex über sämtliche

Umstände/Änderungen umgehend zu informieren, welche die vertragsgemässe Erfüllung der

vereinbarten Leistung beeinflussen oder gefährden könnte.


Der Kunde erbringt seine Mitwirkungsleistungen auf eigene Kosten.

8. Haftung

Für Schäden, welche im Zusammenhang mit der zu erbringenden Vertragsleistung entstehen,

wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit für railbex wegbedungen.


Der Kunde verpflichtet sich, einen allfällig behaupteten Haftpflichtfall railbex unverzüglich zu

melden. Weiter ist er verpflichtet, alle zumutbaren Massnahmen zu ergreifen, um solche

Schäden bzw. deren Auswirkungen zu minimieren.


Railbex ist befugt, für die Erfüllung des Vertrages mit dem Kunden Hilfspersonen beizuziehen

oder eine Aufgabe in diesem Zusammenhang auf eine Hilfsperson zu übertragen. Die Haftung

von railbex wird in diesem Zusammenhang vollständig ausgeschlossen.


Die Vertragsparteien haften nicht für die Nichterfüllung des Vertrages, wenn diese auf von den

Vertragsparteien nicht zu vertretenden Ereignisse oder Umstände höhere Gewalt

zurückzuführen sind und der betroffenen Vertragspartei dies unverzüglich angezeigt wird

sowie alle angemessenen Anstrengungen zur Vertragserfüllung unternehmen werden.

9. Beendigung Vertrag

Die Vertragsbeziehung dauert grundsätzlich bis zum Abschluss der vereinbarten

Vertragsleistung oder gemäss individueller Regelung zwischen den Vertragsparteien.


Jede Vertragspartei kann den Vertrag vor Abschluss der vereinbarten Vertragsleistung

jederzeit vorzeitig künden, wobei der Kunde in jedem Fall railbex die bis dahin entstandenen

Aufwände zu entschädigen hat. Erfolgt die Kündigung durch den Kunden zur Unzeit, ist dieser

zusätzlich zum Ersatze des der railbex dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.

10. Schutz- und Nutzungsrechte

Soweit nichts anderes vereinbart ist, bleiben die im Rahmen der Vertragserfüllung

entstandenen Arbeitsergebnisse sowie sämtliche Schutz- und Eigentumsrechte, auch allfällige

Immaterialgüterrechte daran bei railbex.


Dies verdeutlichend bleiben etwa auch Unterlagen, Daten, Arbeitsinstrumente und Know-

How, welche railbex dem Kunden im Rahmen der Vertragserfüllung überlasst, Eigentum der

railbex. Der Kunde darf die Arbeitsergebnisse von railbex ausschliesslich für den eigenen

Gebrauch verwenden. Jede darüberhinausgehende Nutzung der Arbeitsergebnisse,

insbesondere eine kommerzielle Nutzung, bedarf der ausdrücklichen vorgängigen

schriftlichen Zustimmung von railbex.

11. Geheimhaltung

Die Vertragsparteien sowie deren Hilfspersonen verpflichten sich, sämtliche Informationen,

die sie im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung erfahren und die nicht öffentlich sind,

geheim zu halten.


Diese Verpflichtung bleibt für beide Parteien auch nach Beendigung des Vertrags auf

unbestimmte Zeit bestehen.

12. Datenschutz

Railbex ist berechtigt, die im Rahmen des Vertrages ihr anvertrauten personenbezogenen

Daten unter Beachtung der geltenden, namentlich den schweizerischen

Datenschutzbestimmungen zu bearbeiten oder durch Dritte bearbeiten zu lassen. Railbex

sichert zu, die Datenschutzbestimmungen gemäss den geltenden gesetzlichen Vorschriften

einzuhalten. Der Kunde verpflichtet sich, dass die der railbex mitgeteilten personenbezogenen

Daten korrekt sind und er sichergestellt hat, dass diese Personen soweit nötig über die

Bekanntgabe informiert sind und soweit nötig eingewilligt haben.


Im Übrigen gilt die separate Datenschutzerklärung der railbex.


Railbex ist berechtigt – nach vorgängiger Absprache mit dem Kunden, diesen auf ihrer

Referenzliste (inkl. auf Webseite online veröffentlicht) zu führen.

13. Änderungsvorbehalt

Diese AGB kann von railbex jederzeit geändert werden. Die neue Version tritt durch

Publikation auf der Webseite von railbex in Kraft. Für den Kunden gilt grundsätzlich diejenige

Version der AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Kraft ist; ausser der Kunde hat

einer neuen Version der AGB zugestimmt.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis untersteht Schweizer Recht, unter Ausschluss des Internationalen

Privatrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von railbex.

Stand: Kirchdorf (BE), Juni 2025

Copyright © 2025 railbex gmbh – Alle Rechte vorbehalten.



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