Die railbex gmbh (nachfolgend «railbex», «wir», «uns») begleitet Unternehmen im Aufbau und
Unterhalt von integrierten Sicherheits-, Umwelt- und Qualitätsmanagementsystemen, im
Bereich Business Excellence sowie bei der Umsetzung der Operational Excellence. In diesem
Zusammenhang bieten wir verschiedene bedarfs- und bedürfnisorientierte Beratungsdienstleistungen an.
Die nachfolgenden «Allgemeine Geschäftsbedingungen» (nachfolgend «AGB») regeln das
Vertragsverhältnis zwischen uns und unseren Kunden (nachfolgend genannt «Kunde», alle
zusammen genannt «Vertragsparteien»).
Diese AGB gelten grundsätzlich für sämtliche abgeschlossenen Verträge zwischen railbex
und dem Kunden, soweit die Vertragsparteien keine individuellen Vereinbarungen getroffen
haben oder für spezifische Angebote von railbex separate AGB gelten (bspw. AGB für
Veranstaltungen, vgl. https://railbex.com/kurse).
Sofern zwischen der individuellen Vereinbarung der Vertragsparteien und den vorliegenden
AGB Widersprüche bestehen, sind die im individuellen Vertrag enthaltenen Regeln
massgebend.
Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Diese gelten
nur, sofern sie im individuellen Vertrag zwischen den Vertragsparteien von railbex
ausdrücklich anerkannt werden. Soweit diesfalls Widersprüche zwischen den AGB des
Kunden und den vorliegenden AGB bestehen, haben die vorliegenden AGB Vorrang.
Railbex bietet dem Kunden verschiedene Beratungsdienstleistungen an. Der konkrete
Leistungsumfang ergibt sich aus dem zwischen dem Kunden und railbex geschlossenen
schriftlichen oder mündlichen Vertrag.
Eine Offerte von railbex ist während der von railbex genannten Frist verbindlich. Soweit eine
Offerte keine Frist enthält, bleibt das Angebot von railbex während 30 Tagen gültig.
Der Vertrag kommt gültig zustande, wenn der Kunde innert der anwendbaren Frist die Offerte
von railbex annimmt. Die Annahme durch den Kunden kann mündlich oder schriftlich erfolgen.
Die Höhe der Entschädigung (Honorar, Spesen, Kilometerentschädigungen etc.) für die
Leistungen von railbex werden individuell im Vertrag zwischen den Vertragsparteien definiert.
Sofern nichts anderes vereinbart, gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen nach Erhalt der
Rechnung. Im Falle eines Zahlungsverzuges durch den Kunden ist railbex berechtigt, nach
vorgängiger Mahnung und dem erfolglosen Verstreichen einer Nachfrist, einen Verzugszins in
der Höhe von 5% p.a. ab Fälligkeit (30 Tage nach Rechnungsstellung) zu berechnen.
Alle angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF; exkl. MWST, allfällige
Steuern, Abgaben und Gebühren).
Die Ausführung des Vertrages erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen.
Die Vertragsparteien können jederzeit Änderungen der vereinbarten Leistungen und ihre
Folgen auf Vergütung ändern.
Änderungen der vereinbarten Vertragsleistung haben die Vertragsparteien schriftlich
festzuhalten, entweder durch Anpassung des schriftlichen separaten Vertrages oder durch
schriftliche Bestätigung der mündlich vereinbarten Änderungen. Soweit durch die
Vertragsänderung Mehrkosten entstehen, sind diese durch den Kunden zu tragen.
Der Kunde schafft die in seinem Bereich liegenden Voraussetzungen, damit railbex die
Vertragsleistung erbringen kann. Der Kunde hat railbex über sämtliche
Umstände/Änderungen umgehend zu informieren, welche die vertragsgemässe Erfüllung der
vereinbarten Leistung beeinflussen oder gefährden könnte.
Der Kunde erbringt seine Mitwirkungsleistungen auf eigene Kosten.
Für Schäden, welche im Zusammenhang mit der zu erbringenden Vertragsleistung entstehen,
wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit für railbex wegbedungen.
Der Kunde verpflichtet sich, einen allfällig behaupteten Haftpflichtfall railbex unverzüglich zu
melden. Weiter ist er verpflichtet, alle zumutbaren Massnahmen zu ergreifen, um solche
Schäden bzw. deren Auswirkungen zu minimieren.
Railbex ist befugt, für die Erfüllung des Vertrages mit dem Kunden Hilfspersonen beizuziehen
oder eine Aufgabe in diesem Zusammenhang auf eine Hilfsperson zu übertragen. Die Haftung
von railbex wird in diesem Zusammenhang vollständig ausgeschlossen.
Die Vertragsparteien haften nicht für die Nichterfüllung des Vertrages, wenn diese auf von den
Vertragsparteien nicht zu vertretenden Ereignisse oder Umstände höhere Gewalt
zurückzuführen sind und der betroffenen Vertragspartei dies unverzüglich angezeigt wird
sowie alle angemessenen Anstrengungen zur Vertragserfüllung unternehmen werden.
Die Vertragsbeziehung dauert grundsätzlich bis zum Abschluss der vereinbarten
Vertragsleistung oder gemäss individueller Regelung zwischen den Vertragsparteien.
Jede Vertragspartei kann den Vertrag vor Abschluss der vereinbarten Vertragsleistung
jederzeit vorzeitig künden, wobei der Kunde in jedem Fall railbex die bis dahin entstandenen
Aufwände zu entschädigen hat. Erfolgt die Kündigung durch den Kunden zur Unzeit, ist dieser
zusätzlich zum Ersatze des der railbex dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, bleiben die im Rahmen der Vertragserfüllung
entstandenen Arbeitsergebnisse sowie sämtliche Schutz- und Eigentumsrechte, auch allfällige
Immaterialgüterrechte daran bei railbex.
Dies verdeutlichend bleiben etwa auch Unterlagen, Daten, Arbeitsinstrumente und Know-
How, welche railbex dem Kunden im Rahmen der Vertragserfüllung überlasst, Eigentum der
railbex. Der Kunde darf die Arbeitsergebnisse von railbex ausschliesslich für den eigenen
Gebrauch verwenden. Jede darüberhinausgehende Nutzung der Arbeitsergebnisse,
insbesondere eine kommerzielle Nutzung, bedarf der ausdrücklichen vorgängigen
schriftlichen Zustimmung von railbex.
Die Vertragsparteien sowie deren Hilfspersonen verpflichten sich, sämtliche Informationen,
die sie im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung erfahren und die nicht öffentlich sind,
geheim zu halten.
Diese Verpflichtung bleibt für beide Parteien auch nach Beendigung des Vertrags auf
unbestimmte Zeit bestehen.
Railbex ist berechtigt, die im Rahmen des Vertrages ihr anvertrauten personenbezogenen
Daten unter Beachtung der geltenden, namentlich den schweizerischen
Datenschutzbestimmungen zu bearbeiten oder durch Dritte bearbeiten zu lassen. Railbex
sichert zu, die Datenschutzbestimmungen gemäss den geltenden gesetzlichen Vorschriften
einzuhalten. Der Kunde verpflichtet sich, dass die der railbex mitgeteilten personenbezogenen
Daten korrekt sind und er sichergestellt hat, dass diese Personen soweit nötig über die
Bekanntgabe informiert sind und soweit nötig eingewilligt haben.
Im Übrigen gilt die separate Datenschutzerklärung der railbex.
Railbex ist berechtigt – nach vorgängiger Absprache mit dem Kunden, diesen auf ihrer
Referenzliste (inkl. auf Webseite online veröffentlicht) zu führen.
Diese AGB kann von railbex jederzeit geändert werden. Die neue Version tritt durch
Publikation auf der Webseite von railbex in Kraft. Für den Kunden gilt grundsätzlich diejenige
Version der AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Kraft ist; ausser der Kunde hat
einer neuen Version der AGB zugestimmt.
Das Vertragsverhältnis untersteht Schweizer Recht, unter Ausschluss des Internationalen
Privatrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von railbex.
Stand: Kirchdorf (BE), Juni 2025
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